Interessante Dokumente

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Folgende Dokumente sind Arbeitshilfen an Bienenständen und können vom Imker frei verwendet werden. Die Dokumente müssen  aber durch den Imker auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und ggf. angepasst werden. Zu berücksichtigen sind auch die Anforderungen nach TierSchG und AMG

 

 

Risikobewertung Kleingarten und Lehrbienenstand
Hier sehen Sie ein Beispiel einer einfachen Risikobewertung einer Bienenhaltung in einem Schulgarten, der individuell von einer Fachkraft angepasst werden muss.
Bejenhus-Arbeitssicherheit-bei-der-biene[...]
PDF-Dokument [2.1 MB]
Muster betriebsanweisung Ameisensäure
BA-Ameisensäure.docx
Microsoft Word-Dokument [475.9 KB]
Muster Betriebsanweisung Oxalsäure med. vet.
BA-Oxalsäure (flüssig).docx
Microsoft Word-Dokument [464.4 KB]
Merkblatt B37 - Bienen der svlfg - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
b37_bienenhaltung-Arbeitssicherheit.pdf
PDF-Dokument [5.5 MB]

Gute Hygienepraxis und Nachweis betrieblicher Eigenkontrollen , APIS e.V. und Gerufsgenossenschaften in der Imkerei

Guten Hygienepraxis

Formblätter zur Dokumentation einer Guten Hygienepraxis und zum Nachweis betrieblicher Eigenkontrollen in der Imkerei

 

Zu den wichtigsten Maßnahmen und Kontrollen bei der Honiggewinnung zählen:

 

  • die Kontrolle des Wassergehaltes von Honig
  • die Prüfung aller verwendeten Materialien auf Abrieb, Korrosion und Lebensmittelechtheit
  • die gründliche Reinigung aller Geräte und Materialien, die mit Honig in Berührung kommen
  • die fachgerechte Lagerung von Honig
  • die regelmäßige Schädlingskontrolle

 

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/bienenkunde/formblaetter.htm

 

„QM Honig & Imkerei“ - das Konzept zur Zertifizierung von Imkereibetrieben.

 

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/bienenkunde/qm-honig-imkerei.htm

 

 

SVLFG Versicherung

Die SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist für Imkereien grundsätzlich der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger.

 

Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten entschädigt die Unfallversicherung die  den erlittenen Schaden (z. B. Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit) umfassend. 

 

Beitragspflicht besteht, wenn die Imkerei

 

  • als eigenständiges Unternehmen gewerbsmäßig oder
  • als Bestandteil oder neben einer Landwirtschaft

 

betrieben wird.

 

Gewerbsmäßigkeit und damit Beitragspflicht treten ein, wenn mehr als 25 Bienenvölker (Ableger, Brutlinge, Fluglinge und auch Jungvölker beim Teilen und Behandeln) gehalten werden.

 

Auf Antrag können sich bei der SVLFG freiwillig versichern:

  • Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten einer nicht gewerbsmäßig betriebenen Imkerei (das heißt ein Unternehmen mit nicht mehr als 25 Bienenvölkern)

 

  • Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen, für die die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII zuständig ist (zum Beispiel Naturschutzvereine)

 

Nähere Auskünfte erteilt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

 

 

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(c) V.i.S.d.P.R. Dr. Matthias Braun, E-mail: honneg@bejenhus.de